1. Allgemeines
Nina Jenewein- Saxer ist Betreiberin der KinderEventAgentur NiMas. Sie beschäftigt sich mit Kinderbetreuung/Animation, Kinderkurse, und Raumvermietung. Nina Jenewein-Saxer bietet ein Unterhaltungsprogramm für Kinder an. Zu unterscheiden ist Kinderbetreuung mit Aufsichtspflicht, Kinderanimation ohne Aufsichtspflicht. Falls nicht anders schriftlich vereinbart, wird keine Betreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. einer Inobhutnahme der Kinder gewährt. Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt auf eigenes Risiko. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten der Kinder bzw. beim Kunden. Nina Jenewein-Saxer übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Kinder den Aktionsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände verlassen. Weiter übernimmt Nina Jenewein-Saxer keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle auf dem Aktionsgelände, sofern diese nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Unterhaltungsprogramm stehen. Nina Jenewein-Saxer ist darin frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten hier für sämtliche Geschäfte zwischen Kunden und Nina Jenewein-Saxer. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden wären nur dann wirksam, wenn Sie von Nina Jenewein-Saxer ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden wären. Ergänzende und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen sowie Vergütungen festgehalten werden.
2. Vertragsgegenstand
(1) Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Angebots durch die KinderEventAgentur NiMas Nina Jenewein Saxer. Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden erteilt dieser den Auftrag an Nina Jenewein-Saxer, die im Angebot aufgeführten Leistungen auszuführen. Das von beiden Parteien unterschriebene Angebot, mit allen Details, bildet den Abschluss des Vertrages.
3. Leistungsumfang
(1) Die von Nina Jenewein-Saxer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem erteilten Auftrag. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, Nebenreden und Abänderungen. Zu Abänderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen bedarf es der schriftlichen Vereinbarung. Nina Jenewein-Saxer ist insbesondere berechtigt in Abstimmung mit den Auftraggebern gewisse Teile eines Veranstaltungsablaufes in Abweichung von den Leistungsschreiben zu verändern und anzupassen.
Wenn über das angebotene Stundenvolumen weitere Stunden anfallen (z.B. wenn Vorbereitungen nicht erfüllt würden etc....) bzw. gewünscht werden sollten, so wird ein Sonderstundensatz á MitarbeiterIn von € 65.- netto berechnet.
(2) Sofern Nina Jenewein-Saxer an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollte, verpflichtet sich Nina Jenewein-Saxer, den Dienstberechtigten rechtzeitig vorher darüber zu informieren.
(3) Nina Jenewein-Saxer behält sich das Recht vor, Leistungen, die zur Erfüllung des Auftrages beitragen, selbst wiederum bei Dritten einzukaufen. Dafür schließt Nina Jenewein-Saxer je nach Einzelfall Dienstleistungsverträge mit Dritten ab. Das Dienstleistungsverhältnis zwischen Nina Jenewein-Saxer und dem Kunden bleibt davon unberührt, so dass Nina Jenewein-Saxer alleiniger Vertragspartner des Kunden ist.
(4) Wir behalten uns vor, die Anzahl der Betreuer nachträglich den Gegebenheiten entsprechend anzupassen, und die zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.
4. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde weist die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass es sich bei dem Programm von Nina Jenewein-Saxer um ein Unterhaltungsangebot für die Kinder handelt und nicht um eine dauerhafte Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Kinder, falls nicht anders im Angebot schriftlich festgehalten. Die Aufsichtspflicht liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten.
(2) Alle Bilder sind Beispielbilder vergleichbarer Events. Die konkrete Durchführung auf Ihrer Veranstaltung kann davon geringfügig abweichen. Bei Abweichung durch Wunsch des Kunden fallen gegeben falls zusätzliche Kosten an.
(3) Der Kunde stellt Nina Jenewein-Saxer den für die Durchführung des Events erforderlichen Rahmen zur Verfügung. Hierunter fallen insbesondere Aktionsflächen, Räume und Strom- und Wasseranschlüsse. Einzelheiten sind im Angebot bzw. Auftrag geregelt.
(4) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass insbesondere auf Firmen- und Werksgeländen - potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung beseitigt werden.
(5) Der Kunde hat den von Nina Jenewein-Saxer angegebenen Vorkasse-Betrag, welcher in der Auftragsbestätigung angegeben ist, eine Woche vor dem Auftrag, also dem Event auf das angegebene Konto zu zahlen. Der Differenzbetrag wird anschließend in Rechnung gestellt.
Die Höhe der Leistungsvergütung ergibt sich aus dem Auftrag, den Nina Jenewein-Saxer schriftlich erteilt hat.
5. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
(1) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er Nina Jenewein-Saxer unverzüglich und schriftlich über den Rücktritt zu informieren.
(2) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag schriftlich aus Gründen zurück, die Nina Jenewein-Saxer nicht zu verantworten hat, stellt Nina Jenewein-Saxer Stornogebühren in Rechnung, weil für den vorgesehenen Termin u.U. andere Aufträge abgelehnt wurden. Die Stornogebühren betragen bei einer Rücknahme von:
- bis zu 6 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 30% der Auftragssumme
- bis zu 3 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 60 % der Auftragssumme
- bis 10 Tage vor dem geplanten Event-Termin: 75 % der Auftragssumme Bei einem
Bei einer Rücknahme des Auftrages von weniger als 10 Tagen vor dem geplanten Event-Termin wird die gesamte Auftragssumme fällig.
Kindergeburtstage in den Räumlichkeiten vom NiMas gilt bei Absage:
- bis zu einer Woche vor dem geplanten Event-Termin 0% der Auftragssumme
- bis zu 3 Tage vor dem geplanten Event-Termin 50% der Auftragssumme (bei terminlicher Verschiebung werden die Stornokosten gut geschrieben)
- bis zu 1 Tag vor dem geplanten Event-Termin 75% der Auftragssumme (bei terminlicher Verschiebung werden die Stornokosten gut geschrieben) der Kuchen in Höhe von 25€ wird verrechnet und ist zu bezahlen.
- Nur mündlich zurückgezogene Aufträge werden nicht akzeptiert. Sollte Nina Jenewein-Saxer für den vom Kunden abgesagten Termin einen neuen Auftrag eines anderen Kunden erhalten, wird Nina Jenewein-Saxer die anfallenden Stornogebühren entsprechend reduzieren. Verpflichtet Nina Jenewein-Saxer im Auftrag des Kunden für dessen Veranstaltung Drittanbieter (z.B. Aktionskünstler, Musiker, Clowns, Zauberer, Catering, Licht- und Bühnentechnik, Lieferanten von Fun-Geräten, etc.) gelten besondere Stornogebühren, die im Angebot schriftlich niedergeschrieben sind und mit der Auftragserteilung durch den Kunden akzeptiert werden.
6. Absagen aufgrund höherer Gewalt
Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt (Naturkatastrophen, Unwetter, Streik, etc.) entfallen die Stornogebühren.
7. Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen
Nina Jenewein-Saxer verpflichtet sich, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Kunden Dritten gegenüber während und nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu bewahren.
8. Nachweise
Nina Jenewein-Saxer bestätigt, über sämtliche zur Erbringung der Dienste erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu verfügen und sämtliche anderweitige Voraussetzungen zur Leistungserbringung, zu erfüllen.
9. Pflichtverletzungen
Für Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10. Sonstige Bestimmungen
(1) Es gilt das Schriftlichkeitsgebot. Daher haben sämtliche den Vertrag und seine Erfüllung betreffenden Erklärungen schriftlich zu erfolgen; mündliche Nebenabreden bestehen nicht, es sei denn, sie wurden von beiden Parteien schriftlich bestätigt. Ausnahmen vom Schriftformerfordernis sind nur durch schriftliche Vereinbarungen zulässig.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen von dieser Teilunwirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird ersetzt durch die ihr wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung.
(3) Gerichtsstand ist Innsbruck
11. Medialer Auftritt
Wir dürfen von einer gegenseitigen Unterstützung ausgehen, wo wir als größte KinderEventAgentur Tirol namentlich sowie mit Firmenlogo bei sämtlichen medialen Auftritten erwähnt werden. Gerne kann nach Absprache ein wording von unserer Seite erstellt werden.
Logo (Verlinkung)
Facebook: kindereventagentur_nimas
Instagram: kindereventagentur_nimas
Auch ist es uns wichtig, die mediale Präsenz auf unseren Kanälen nach außen zu tragen um unseren Kunden einen rundum Service bieten zu können. Wir bitten vorab um Information wie wir Ihr Unternehmen, ihre Veranstaltung bewerben dürfen.
Im Rahmen dieser Veranstaltung können durch die oder im Auftrag des … (Namen des Veranstalters) Fotografien und/oder Filme erstellt werden. Mit der Buchung unserer Leistungen nehmen Sie zur Kenntnis, dass Fotografien und Videomaterialien, auf denen Teilnehmer der Veranstaltung abgebildet werden, zur Presse-Berichterstattung verwendet und in verschiedensten (Sozialen) Medien, Publikationen und auf Webseiten der …(Name der Homepage) veröffentlicht werden. Weiters sind wir zu Werbezwecken berechtigt, bei der gebuchten Veranstaltung entsprechende Werbemaßnahmen für unser Unternehmen aufzustellen bzw. unser Unternehmen zu bewerben (zB durch …………).
12. Verpflegung der MitarbeiterIn
Versorgung der MitarbeiterInnen während Ihrem Event mit Getränken (genügend stilles/prickelndes Wasser)
Bei einer Dauer von über 3 Stunden zusätzlich ein gesunder Snack.
Bei einer Dauer ab 6 Stunden zusätzlich eine Mahlzeit, etwas Süßes zur Power, Kaffee